Ergänzung zum Text von heute: Für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (zum Beispiel wenn Elternteile alleinstehend sind oder wenn ein Elternteil mit einem Dritten verheiratet ist), wird regelmäßig als Kinderfreibetragszahl 0,5 (multipliziert mit der Anzahl der Kinder) eingetragen.
Lösung zu Aufgabe 2 (Dies ist die korrekte Lösung!):
a)Frau Sandmann ist eine alleinerziehende Mutter, weshalb Steuerklasse II eingetragen wird.
b)monatliches Brutto + Zuschuss zu vL = Bruttogehalt
2.805,96 € + 20,00 € = 2.825,96 €
Monatliche Steuerabzüge mithilfe der Lohnsteuertabelle:
(Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Werte finden!!!)
Auswahlkriterien:
1) Bis 2.825,99 € (da Sandmanns Bruttogehalt=2.825,96 €)
2) zu Steuerklasse II springen
3) Sprung zu den Kinderfreibeträgen (0,5 Kinder, da Sandmann alleinerziehend ist).
4) LSt: : 459,33 € + SolZ: 21,16 € + KiSt: 30,78 € = 511,27 €.
c)Sozialversicherungsbeiträge:
Arbeitslosenversicherung (1,4%): 2.825,96 € * 0,014 = 39,56 €
Krankenversicherung (7,9%): 2.825,96 € * 0,079 = 223,25 €
Pflegeversicherung (0,0975%): 2.825,96 * 0,00975 = 27,55 € !!!
(Korrigieren Sie Ihr Arbeitsblatt mit den aktuellen Werten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen auch hier weiterhin die Sozialabgaben. Jeder zahlt die Hälfte.)
Rentenversicherung (9,95%): 2.825,96 * 0,0995 = 281,18 €
Summe: 571,54 €.
Wird vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.
d)Das Nettoentgelt von Frau Sandmann beträgt:
2.825,96 € ./. 511,27 € ./. 571,54 € = 1.743,15 €.
e)1.743,15 € - 25,00 € (=von Sandmann selbst aus dem Gehalt angesparter Betrag) - 20,00 € (=vom Arbeitgeber gezahlte Vermögenswirksame Leistungen, die zuvor zur Berechnung des Bruttogehaltes in die Rechnung einbezogen wurden) = 1.698,15 €.
Und das Ganze gibt’s als besonderen Service unseres Hauses auch als
Word-Datei.